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   LG Kiel, 01.12.2017 - 12 O 52/17   

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https://dejure.org/2017,52760
LG Kiel, 01.12.2017 - 12 O 52/17 (https://dejure.org/2017,52760)
LG Kiel, Entscheidung vom 01.12.2017 - 12 O 52/17 (https://dejure.org/2017,52760)
LG Kiel, Entscheidung vom 01. Dezember 2017 - 12 O 52/17 (https://dejure.org/2017,52760)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Grundstückskaufvertrag - Verkäuferpflichten über in der Vergangenheit eingetretene und beseitigte Schäden

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.12.2009 - VIII ZR 38/09

    Aufklärungspflicht des Verkäufers beim Autoverkauf nach Erwerb von einem

    Auszug aus LG Kiel, 01.12.2017 - 12 O 52/17
    Infolge des kaufvertraglich vereinbarten Gewährleistungsausschusses haftet der Beklagte auch hinsichtlich seiner vorvertraglichen Aufklärungspflichten, soweit sie sich auf mögliche Mängel beziehen, nur im Fall von Vorsatz (vgl. BGHZ 180, 205; BGH NJW 2010, 858).
  • OLG Hamm, 01.07.2004 - 22 U 73/03

    Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Kauf eines Studentenwohnheims aufgrund des

    Auszug aus LG Kiel, 01.12.2017 - 12 O 52/17
    Nachdem der Beklagte ohne Vorsatz davon ausging, dass die Ursache des einmaligen Wasseraustritts im Jahr 2014 beseitigt und nachteilige Folgen nicht zurückgeblieben waren, konnte er ohne Vorsatz auch annehmen, dass der vermeintlich folgenlos beseitigte Mangel für die Kläger nicht von Bedeutung war (vgl. zu einem reparierten Brandschaden OLG Hamm, Urteil vom 14. November 2002 - 22 U 45/02 - vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 01. Juli 2004 - 22 U 73/03 -, Rn. 70).
  • BGH, 03.03.1982 - VIII ZR 78/81

    Anfechtung eines Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung - Verheimlichung eines

    Auszug aus LG Kiel, 01.12.2017 - 12 O 52/17
    Soweit die Rechtsprechung beim Gebrauchtwagenkauf annimmt, dass auch reparierte Vorschäden ungefragt offenzulegen sind, beruht diese Rechtsprechung auf den Besonderheiten des Gebrauchtwagenhandels (BGH, Urteil vom 03. März 1982 - VIII ZR 78/81 -, Rn. 11).
  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 30/08

    Zur Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Asbest

    Auszug aus LG Kiel, 01.12.2017 - 12 O 52/17
    Infolge des kaufvertraglich vereinbarten Gewährleistungsausschusses haftet der Beklagte auch hinsichtlich seiner vorvertraglichen Aufklärungspflichten, soweit sie sich auf mögliche Mängel beziehen, nur im Fall von Vorsatz (vgl. BGHZ 180, 205; BGH NJW 2010, 858).
  • OLG Hamm, 14.11.2002 - 22 U 45/02

    Offenbarungspflichten eines Verkäufers

    Auszug aus LG Kiel, 01.12.2017 - 12 O 52/17
    Nachdem der Beklagte ohne Vorsatz davon ausging, dass die Ursache des einmaligen Wasseraustritts im Jahr 2014 beseitigt und nachteilige Folgen nicht zurückgeblieben waren, konnte er ohne Vorsatz auch annehmen, dass der vermeintlich folgenlos beseitigte Mangel für die Kläger nicht von Bedeutung war (vgl. zu einem reparierten Brandschaden OLG Hamm, Urteil vom 14. November 2002 - 22 U 45/02 - vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 01. Juli 2004 - 22 U 73/03 -, Rn. 70).
  • BGH, 05.03.1993 - V ZR 140/91

    Aufklärungspflicht des Grundstücksverkäuferns bei trotz Renovierung fortdauernden

    Auszug aus LG Kiel, 01.12.2017 - 12 O 52/17
    Bei Grundstücken, die unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft werden, nimmt die Rechtsprechung keine Pflicht des Verkäufers zur ungefragten Aufklärung über (mutmaßlich) reparierte Schäden an, solange der Verkäufer nicht wenigstens Tatsachen kennt, die den Verdacht fortbestehender oder erneut eingetretener, bei Gefahrenübergang vorhandener Mängel begründen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 05. März 1993 - V ZR 140/91 -).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94

    Makler als Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus LG Kiel, 01.12.2017 - 12 O 52/17
    Die Rechtsprechung rechnet Erklärungen eines Maklers seinem Auftraggeber nur dann ausnahmsweise zu, wenn der Makler als Erfüllungsgehilfe einer Seite in deren Pflichtenkreis tätig wird, etwa wenn er die Verhandlungen anstelle der Vertragspartei führt oder wegen seiner engen Beziehung zu seinem Auftraggeber als dessen Vertrauensperson erscheint (BGH, Urteil vom 24. November 1995 - V ZR 40/94 -).
  • OLG Celle, 30.01.1998 - 4 U 71/97

    Grundstückskaufverträge

    Auszug aus LG Kiel, 01.12.2017 - 12 O 52/17
    Dass der Beklagte das Angebot einer Trocknung seitens seiner Versicherung ausgeschlagen hatte, obwohl er als Laie deren Notwendigkeit nicht beurteilen konnte, mag als fahrlässig zu werten sein, begründet aber keine Arglist im Sinne von Vorsatz (vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 30. Januar 1998 - 4 U 71/97 -, Abs. 8).
  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 330/06

    Unfallwageneigenschaft als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

    Auszug aus LG Kiel, 01.12.2017 - 12 O 52/17
    Der Käufer eines Gebrauchtfahrtzeugs kann - wenn keine besonderen Umstände vorliegen - gemäß § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB grundsätzlich erwarten, dass das Fahrzeug unfallfrei ist, also keinen (auch reparierten) Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden" gekommen ist (BGH, Versäumnisurteil vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 330/06 -, Rn. 20).
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